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Unternehmensverwaltung

Unternehmensverwaltung

Die Verwaltung des Unternehmens (Company Management) ist eine Dienstleistung, die sich an Personen richtet, die nicht die alltäglichen administrativen Aufgaben ihres Unternehmens steuern und verwalten möchten und daher lieber die gesamte Verwaltung des Unternehmens delegieren wollen. Unter einem Vertrag nach schweizerischem Recht verwalten wir das Unternehmen in Ihrem Auftrag, pflegen Geschäftsbeziehungen, erteilen Aufträge, verfassen Anweisungen, erledigen die Buchhaltung und stellen diese für Buchprüfungen und Jahresberichte zur Verfügung.

Wir verwalten jede Art von Unternehmen im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften bezüglich einer Unternehmensverwaltung durch Dritte. Auf diese Art verfügen Sie über ein Unternehmen, aber ohne all die Verpflichtungen der alltäglichen Verwaltungsprozesse.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Unsere Angebote zur Unternehmensverwaltung

Mit WBB Offshore bieten wir Ihnen, im Rahmen des Auftrags zur Unternehmensverwaltung, folgende Leistungen an:

  • Wir bauen Ihr Unternehmen auf
  • Übernehmen die Sekretariatsarbeiten
  • Verwalten Ihre Anrufe und E-Mails
  • Kümmern uns um alle amtlichen Dokumente
  • Weisen Ihnen einen privaten Berater zu, der Ihnen jederzeit Unterstützung bietet
  • Eröffnen ein oder mehrere Bankkonto(en)
  • Ernennen einen Direktor und die Aktionäre
  • Verwalten die alltäglichen Geschäftsabläufe ihres Unternehmens
  • Erledigen Ihre Buchhaltung
  • Erledigen die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Überprüfen die Übereinstimmung Ihrer Dokumente mit den jeweiligen nationalen Gesetzen

Der Unterschied zwischen einem Nominee-Direktor und einem Unternehmensverwalter

Unternehmensverwalter sind qualifizierte Direktoren, deren Berufsstand durch das Gesetz geregelt ist. Sie steuern und verwalten die alltäglichen administrativen Prozesse des Unternehmens, haben Kontovollmacht und übernehmen eine aktive Rolle innerhalb des Unternehmens. Als Zeichnungsberechtigte und effektive Direktoren handeln sie voll verantwortlich für das Unternehmen. Er muss gegenüber dem wirtschaftlich Berechtigten (der Mandant) zu regelmäßigen Fälligkeitsterminen Rechenschaft ablegen und hat ihm die Konten und die Bücher des Unternehmens vorzulegen.

Der Nominee-Direktor delegiert seinerseits alle Vollmachten dem wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens (der Mandant) durch eine ” Generalvollmacht ” und übernimmt keine Verantwortung für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens, das vollständig vom Mandanten gesteuert und verwaltet wird. Der Nominee-Direktor übernimmt keine aktive Rolle im Unternehmen. In Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Luxemburg und anderen Ländern ist es nach dem Gesetz nicht zulässig, dass ein Nominee-Direktor eingesetzt wird, aber sie autorisieren andererseits den Einsatz eines Unternehmensverwalters. Daher ist ein Vertrag mit dem Mandanten erforderlich, um solch einen Einsatz entsprechend zu berücksichtigen.

Alle diese Dienste sind Teil unserer Unternehmensverwaltungsdienste, Sie können ebenfalls über Ihr Unternehmen verfügen, indem Sie es eigenständig und unabhängig steuern und verwalten. Die gesamte Verwaltungsdienstleistung (Company Management) wird vertraglich mit einem Vertrag (Company Management Agreement) geregelt, in dem unsere Aufgaben exakt definiert werden.