Die Gründung eines Trusts – ob Onshore oder Offshore – deckt zwei Bedürfnisse ab: die Suche nach Anonymität (weder als Geschäftsführer noch als Aktionär zu erscheinen) und den Schutz des Vermögens (Werte unzugänglich zu machen).
Bei der Gründung einer Offshore-Gesellschaft lässt sich diese Privatsphäre durch die Ernennung eines treuhänderischen Geschäftsführers wahren, der im Auftrag des Kunden handelt. Ihm wird eine General Power of Attorney (Generalvollmacht) oder eine Limited Power of Attorney (begrenzte Vollmacht) erteilt. Die Anteile bzw. Aktien („shares") hält ein „Nominee Shareholder" – eine Person oder Gesellschaft, die die Aktien im Auftrag des Kunden hält.
Die Anteile können auch von einem Trust gehalten werden, der sie gemäß einer zuvor definierten Verteilung verwaltet. Er kann alle Anlageformen – Aktien, Bankkonten, bewegliches oder unbewegliches Vermögen – halten und schützt sie vor Beschlagnahme oder Übernahme durch böswillige Dritte. Im Todesfall ermöglicht der Trust zudem, alle Vermögenswerte anonym und diskret zu übertragen, ohne dem Erbrecht zu unterliegen.
Als Vermächtnis des Mittelalters ist der Trust heute ein wirksames Mittel, von einer günstigen Besteuerung zu profitieren und sein Vermögen zu schützen – vor allem in den angelsächsischen Ländern. Es handelt sich um eine Gesellschaft, die eine andere Gesellschaft hält; er ist damit das erste Glied in einer Kette von Unternehmen. Er steht unter der Leitung eines „Trustee" (natürliche oder juristische Person), der wiederum von einem „Protector" kontrolliert wird. In der Regel wird der Trustee durch eine Sonderbehörde geregelt, etwa die Financial Service Commission.
Zur Gründung eines Trusts müssen vier Parteien zusammenwirken:
Hinsichtlich der Vorteile: Der Trust ermöglicht eine steuerliche Optimierung unter Einhaltung der Besteuerung des Landes, in dem er niedergelassen ist – für das Vermögen des Begründers, der in einem anderen Land ansässig sein kann. Er ist zudem sehr nützlich, um die Vererbung des Vermögens unter Vermeidung der Besteuerung zu organisieren. Einmal dem Trust „vermacht", haben die Vermögenswerte keinen offiziellen Eigentümer mehr und sind so vor Beschlagnahme geschützt.
Darüber hinaus gibt es zwei Trustformen:
WBB Offshore bietet Ihnen sein Know-how zur Errichtung Ihrer Stiftung. Sie kann in den meisten Ländern gegründet und über den By-Law-Status (Stiftungssatzung) vollständig personalisiert werden. Es gibt zwei Hauptformen: die „gemeinnützige Stiftung", die sich auf ein bestimmtes Thema konzentriert und Maßnahmen wie humanitäre Hilfe, Sport- und Kulturveranstaltungen finanziert (Kunststiftungen fördern etwa den Kauf von Kunstwerken und Künstler), sowie die „Privatstiftung" im Auftrag einer oder mehrerer Privatpersonen – etwa Unternehmens- oder Familienstiftungen. Eine Privatstiftung kann jedoch auch gemeinnützig sein.
Die Hauptargumente für eine Stiftung:
Wir errichten und strukturieren Ihren Trust bzw. Ihre Stiftung mit über 25 Jahren Erfahrung.
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