Die Gründung eines Trust Onshore- oder Offshore-Unternehmens kann zwei Bedürfnisse abdecken: Suche nach Anonymität, um weder als Geschäftsführer/Direktor noch als Aktionär zu erscheinen und/oder Schutz des Vermögens, um jegliche Vermögenswerte unzugänglich zu machen. Bei der Gründung einer Offshore-Gesellschaft kann diese Suche nach Privatsphäre durch die Ernennung eines Geschäftsführers, genannt “treuhänderischer”, der im Auftrag des Kunden handelt, entsprochen werden. Man erteilt ihm die Generalvollmacht durch eine “General Power of Attorney” oder eine begrenzte Vollmacht durch die « Limited Power of Attorney ». Die Anteile oder Aktien der Gesellschaften, die sogenannten « shares » werden von einem “Nominee Shareholder”,, kurz gesagt einer Person oder einer Gesellschaft gehalten, die die Aktien im Auftrag des Kunden hält.
Die Anteile könnten auch von einem Trust gehalten werden, der die Anteile des Kunden einer gemäß einer zuvor definierten Verteilung halten wird. Er kann alle Anlageformen wie Aktien, Bankkonten, Mobilien oder Immobilien halten und schützt sie vor Beschlagnahme oder Übernahme eines böswilligen Dritten. Im Todesfall ermöglicht der Trust auch, alle Vermögenswerte anonymen und diskret zu übertragen, ohne dem Erbrecht zu unterliegen; er entkommt somit der Besteuerung.