Beschreibung
Commonwealth of Dominica
wurde die Dominica von IBC act 10 vom 26. Juni 1996 erlassen und es ist eines der besten Offshore-Gesellschaften
- Nur ein Direktor erforderlich
- Eine Person kann Direktor und Aktionär des Unternehmens sein
- Es besteht keine Anforderung des Sekretärs des Unternehmens
- Inhaberaktien verfügbar (müssen aber in Dominica hinterlegt werden
- Keine Begrenzung des Grundkapitals der Gesellschaft
- Anmeldung und Jahresgebühren hängen nicht von der Höhe des Grundkapitals ab
- Aktienkapital kann in jeder erkennbaren Währung gebildet und registriert werden
- Besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung des Grundkapitals
- Es besteht keine Anforderung an den Prüfungsunterlagen für das Unternehmen
- Steuerbefreiung für 20 Jahre
- Jährliche Treffen von Aktionären und Direktoren des Unternehmens (wenn mehr als eine/einer) könnte überall auf der Welt stattfinden. Es gibt keine Anforderung an persönliche Treffen, Sie können es mit den elektronischen Kommunikationsquellen tun
- Keine Verpflichtung zur Einreichung von Informationen über die Direktoren und Aktionäre
- Es gibt keine internationalen Abkommen über die Doppelbesteuerung
- Sie können jede international anerkannte Endung verwenden, die eine beschränkte Haftung der Gesellschaft LTD Limited Corp. Corporation Inc. S.A., GmbH