wurde die Dominica von IBC act 10 vom 26. Juni 1996 erlassen und es ist eines der besten Offshore-Gesellschaften
Nur ein Direktor erforderlich
Eine Person kann Direktor und Aktionär des Unternehmens sein
Inhaberaktien verfügbar (müssen aber in Dominica hinterlegt werden
Keine Begrenzung des Grundkapitals der Gesellschaft
Aktienkapital kann in jeder erkennbaren Währung gebildet und registriert werden
Besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung des Grundkapitals
Es besteht keine Anforderung an den Prüfungsunterlagen für das Unternehmen
Steuerbefreiung für 20 Jahre
Jährliche Treffen von Aktionären und Direktoren des Unternehmens (wenn mehr als eine/einer) könnte überall auf der Welt stattfinden. Es gibt keine Anforderung an persönliche Treffen, Sie können es mit den elektronischen Kommunikationsquellen tun
Keine Verpflichtung zur Einreichung von Informationen über die Direktoren und Aktionäre
Es gibt keine internationalen Abkommen über die Doppelbesteuerung
Sie können jede international anerkannte Endung verwenden, die eine beschränkte Haftung der Gesellschaft LTD Limited Corp. Corporation Inc. S.A., GmbH