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Commonwealth of Dominica

Commonwealth of Dominica

wurde die Dominica von IBC act 10 vom 26. Juni 1996 erlassen und es ist eines der besten Offshore-Gesellschaften

  • Nur ein Direktor erforderlich
  • Eine Person kann Direktor und Aktionär des Unternehmens sein
  • Inhaberaktien verfügbar (müssen aber in Dominica hinterlegt werden
  • Keine Begrenzung des Grundkapitals der Gesellschaft
  • Aktienkapital kann in jeder erkennbaren Währung gebildet und registriert werden
  • Besteht keine Verpflichtung zur Einzahlung des Grundkapitals
  • Es besteht keine Anforderung an den Prüfungsunterlagen für das Unternehmen
  • Steuerbefreiung für 20 Jahre
  • Jährliche Treffen von Aktionären und Direktoren des Unternehmens (wenn mehr als eine/einer) könnte überall auf der Welt stattfinden. Es gibt keine Anforderung an persönliche Treffen, Sie können es mit den elektronischen Kommunikationsquellen tun
  • Keine Verpflichtung zur Einreichung von Informationen über die Direktoren und Aktionäre
  • Es gibt keine internationalen Abkommen über die Doppelbesteuerung
  • Sie können jede international anerkannte Endung verwenden, die eine beschränkte Haftung der Gesellschaft LTD Limited Corp. Corporation Inc. S.A., GmbH